Was bedeutet Lebensmittelkonformität bei Mehrwegverpackungen?

Der Begriff ‘lebensmittelkonform’ beschreibt Materialien und Produkte, die für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet und sicher für den Gebrauch durch Menschen sind. Sie geben keine schädlichen Stoffe an Lebensmittel ab, beeinträchtigen die Qualität und Sicherheit von abgefüllten Speisen nicht und erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben. Von der Frischhaltefolie bis zum Mehrwegbehälter to go – jedes Material, das mit Lebensmitteln in Berührung kommt, muss strengen Anforderungen genügen und als lebensmittelkonform anerkannt sein. In diesem Blogbeitrag soll daher genauer beleuchtet werden, welche Gesetze und Richtlinien es im Bereich der Lebensmittelkonformität in der EU, in Deutschland sowie England und Frankreich gibt und warum ihre Einhaltung so wichtig ist.

Welche Gesetze regeln die Lebensmittelkonformität von Verpackungen?

Die Gesundheit der Verbraucher steht im Mittelpunkt und so müssen alle Lebensmittel den höchsten Sicherheitsansprüchen genügen. Die EU hat daher regulatorische Rahmenbedingungen für den Schutz der Konsumenten erstellt, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt wurden. Alle Materialien, die in direkten Kontakt mit Lebensmitteln kommen, müssen hinsichtlich ihrer Lebensmittelkonformität geprüft werden. In Deutschland gibt es darüber hinaus noch die bestehenden EU-Verordnungen ergänzende Richtlinien wie die Verordnung über Lebensmittelhygiene (LMHV) und die Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (LMKV). Bedarfsgegenstände dürfen gemäß § 31 des deutschen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes (LFGB) keine Stoffe auf Lebensmittel oder deren Oberfläche in Mengen abgeben, die geeignet sind

  1. die menschliche Gesundheit zu gefährden und
  2. die Zusammensetzung oder den Geruch, den Geschmack oder das Aussehen (zum Beispiel Farbe) der Lebensmittel unvertretbar zu beeinträchtigen.

Welche Verordnungen zur Lebensmittelkonformität gelten EU-weit?

In der Europäischen Union unterliegt die Lebensmittelkonformität von Verpackungen einem umfassenden Regelwerk, das für alle EU-Mitgliedsstaaten gleichermaßen gilt und auch in Deutschland und Frankreich in nationales Recht umgesetzt wurden. Eine Übersicht der verschiedenen nationalen und EU-weiten Verordnungen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Den Kern der Regelungen zur Lebensmittelkonformität von Mehrwegverpackungen bildet die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Dort werden grundlegende Sicherheitsanforderungen für Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen festlegt. Mit der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 wird sichergestellt, dass bei der Herstellung gute Praktiken angewandt werden. Für Kunststoffverpackungen gilt speziell die Verordnung Nr. 10/2011. Die Verwendung von Epoxyderivaten beispielsweise wird durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 1895/2005 geregelt, während sich die Verordnung (EG) Nr. 450/2009 sich mit aktiven und intelligenten Verpackungsmaterialien befasst, die Stoffe in verpackte Lebensmittel abgaben oder aus diesen aufnehmen. Diese verschiedenen Verordnungen bilden ein dichtes Netz an Regelungen und Vorschriften, damit die Sicherheit von Lebensmittelverpackungen in der gesamten EU gewährleistet ist. Für Verpackungen besonders wichtig sind folgende Verordnungen.

Verordnung (EG) Nr. 1935/2004

Die EU-Rahmen-Verordnung VO (EG) Nr. 1935/2004 regelt die allgemeinen Anforderungen an die Sicherheit von Materialien und Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Materialien und Gegenstände dürfen keine gesundheitsgefährdenden Bestandteile an Lebensmittel abgeben, zu keiner unvertretbaren Veränderung des Lebensmittels führen und keine geruchliche oder geschmackliche Beeinträchtigung bewirken.

Verordnung (EU) Nr. 10/2011: Materialien und Gegenstände aus Kunststoff

Die EU-Verordnung Nr. 10/2011 regelt die Anforderungen an Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Kontakt treten. Sie legt neben konkreten Stoffen, die zur Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoffen verwendet werden dürfen, auch Grenzwerte für die Migration von Substanzen aus Kunststoffen fest und enthält eine Positivliste zugelassener Substanzen.

Richterhammer liegt auf dem Hammerblock auf dem Tisch

Unterschiede der Regelungen zur Lebensmittelkonformität Deutschland und England

Während die Regelungen zur Lebensmittelkonformität in Deutschland und England derzeit noch viele Gemeinsamkeiten aufweisen, könnte England in den kommenden Jahren aufgrund des Brexits zunehmend eigene Wege gehen. Dies würde zu Unterschieden bei den Regelungen führen, insbesondere in Bezug auf die Zulassung neuer Materialien und die Umsetzung von Kennzeichnungs- und Überwachungsmaßnahmen. Unternehmen, die in beiden Märkten tätig sind, müssen diese Entwicklungen genau beobachten und sicherstellen, dass ihre Produkte in beiden Rechtsräumen konform sind.

Deutschland und Verordnungen zur Lebensmittelkonformität

Deutschland folgt den Vorgaben der Europäischen Union (EU), insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, die Anforderungen der Materialien und Gegenstände festlegt, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Auch die bereits beschriebene Verordnung (EU) Nr. 10/2011 für Kunststoffmaterialien spielt eine wichtige Rolle. Hinsichtlich der Zulassung und Überwachung hat Deutschland ein starkes Überwachungs- und Durchsetzungssystem, das von den Bundesländern und der Bundesanstalt für Risikobewertung (BfR) unterstützt wird. Die Konformität von Materialien wird streng überwacht, und es gibt ein harmonisiertes System zur Zulassung neuer Substanzen.

England und Verordnungen zur Lebensmittelkonformität

Nach dem Brexit Anfang 2020 hat England begonnen, seine eigenen Vorschriften zu entwickeln, die auf den bisherigen EU-Regeln basieren, aber zunehmend unabhängig sind. England hat viele EU-Regelungen in nationales Recht übernommen, insbesondere durch das Withdrawal Act 2018. Zudem gibt es eine eigene Aufsichtsbehörde, die Food Standards Agency (FSA), die Lebensmittelsicherheit und -hygiene sowie die Kennzeichnung von Lebensmitteln überwacht und auch andere Aufgaben wahrnimmt. Zukünftig könnte sich die Zulassungspraxis ändern, insbesondere im Hinblick auf neue Materialien und Substanzen, die auf dem britischen Markt zugelassen werden.

Frankreich und Verordnungen zur Lebensmittelkonformität

Frankreich folgt wie Deutschland den EU-Verordnungen zur Lebensmittelkonformität und auch den dort festgelegten Grenzwerten bei der Verwendung von Stoffen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Die Direction générale de l’alimentation (DGAL) und die Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail (ANSES) die Verantwortung. Die DGAL ist für die praktische Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften zuständig, während die ANSES wissenschaftliche Beratung und Risikobewertungen bereitstellt.

Fazit zum Begriff lebensmittelkonform bei Mehrwegverpackungen

Lebensmittelkonformität ist bei Verpackungen weit mehr als nur ein Qualitätsmerkmal – sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Sicherheit und Qualität unserer Nahrungsmittel. Auch unsere Mehrwegverpackungen wie Mehrwegbecher und Mehrwegboxen sind geprüft lebensmittelkonform und sicher für das Befüllen mit Speisen und Getränken geeignet. Von der Entwicklung neuer Materialien bis hin zur strengen Überwachung durch Behörden spannt sich ein EU-weites und komplexes Regelnetzwerk zum Schutz der menschlichen Gesundheit, das auf Länderebene durch weitere Verordnungen und Richtlinien auf Landesebene gestützt und ergänzt wird. Als Verbraucher können wir uns durch derartige Verordnungen darauf verlassen, dass lebensmittelkonformes Mehrweggeschirr und lebensmittelkonforme Verpackungen höchsten Standards entsprechen. Letztendlich gewährleistet Lebensmittelkonformität, dass wir unsere Lebensmittel bedenkenlos genießen können, vom Einkauf bis zum Teller oder als to go-Gericht in Mehrwegbehältern.